
Individueller Sanierungsfahrplan
Sanierungsfahrplan: Die geförderte Energieberatung von BAFA und KfW
Beim individuellen Sanierungsfahrplan handelt es sich um das Ergebnis einer Energieberatung,
die durch das BAFA (gefördert wird.
Bei der Beratung wird eine Immobilie energetisch betrachtet und verschiedene Maßnahmen für die Sanierung erarbeitet. Das Ziel eines Sanierungsfahrplans ist immer in der jeweiligen Immobilie einen höherwertigen energetischen Zustand zu realisieren.
Die Ausführung des iSFP ist dabei immer gleich und wird vom BAFA vorgegeben.
Zuschuss für die Energieberatung beantragen - Schritt für Schritt
-
Vor Beginn der Energieberatung stellen Eigentümer/Energieberater den Antrag bei der BAFA.
-
Das BAFA erteilt den Zuwendungsbescheid. Ab dann haben Eigentümer 9 Monate Zeit für die Durchführung der Energieberatung.
-
Nach Antragstellung kann die Energieberaterin / der Energieberater beauftragt werden. Gefördert werden nur Energieberatungen, in deren Ergebnis ein sogenannter Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird.
-
Nach der Energieberatung erhalten Eigentümer eine Rechnung vom Energieberater über das volle Beratungshonorar.
-
Anschließend reicht der Eigentümer/Energieberater den Verwendungsnachweis beim BAFA ein. Dafür muss das elektronische Formular "Verwendungsnachweiserklärung" vollständig ausgefüllt werden.
-
Das BAFA zahlt den Zuschuss in Höhe von 80 Prozent aus.