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Pflichtberatung Heizungsanlagen

Beratungspflicht vor Einbau einer Gas-, Öl- oder Holzheizung

Zum 1. Januar 2024 tritt weiterhin eine Beratungspflicht der Hauseigentümer vor dem Einbau einer Heizungsanlage in Kraft, die mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben wird. Die Beratung soll auf die möglichen Auswirkungen der Wärmeplanung mit dem möglichen zukünftigen Anschluss an ein Wärmenetz und einer möglichen Unwirtschaftlichkeit insbesondere durch eine ansteigende CO2-Bepreisung hinweisen.

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